Teilaufhebung des Zutrittsverbot zum 23.02.2024

Liebe Mitglieder,
hiermit möchten wir Euch mitteilen, dass die Sperre des Betriebsgeländes der Firma Sehring ab dem 23.02.2024, zum Teil aufgehoben ist.

Was bedeutet das für uns Mitglieder des ASV Langen?

1) Wir dürfen wieder durch das Vereinstor einfahren.
2) Wir dürfen wieder auf den Parkplätzen an der Zufahrtsstraße zum Vereinsheim parken.
3) Wir dürfen wieder das Vereinsgelände betreten.
4) Wir dürfen wieder das Boot benutzen.
5) Wir dürfen wieder das Kiesgrubengelände befahren.
6) Frühschoppen ist wieder möglich
7) Angeln ist wieder möglich

Allerdings werden wir nur noch und ausschließlich, auf den zugewiesenen Parkplätzen das Auto abstellen.
In der Anlage findet ihr den aktuellen Plan! Es gelten die oft erklärten Verhaltensregeln zur Benutzung des Vereinstors, zum Befahren des Geländes, das sichtbare Auslegen der Einfahrtsgenehmigung, usw.

In der weiteren Anlage findet ihr die aktuelle Verhaltensregel dazu.
Wir werden verstärkt die Aktivitäten der Mitglieder beobachten und weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es aufgrund der neuen Situation und der sehr entgegenkommenden Haltung der Geschäftsleitung der Firma Sehring, keinerlei Akzeptanz von Abweichungen in der Verhaltensweise der Mitgliedschaft geben wird.
Ein Nichtbefolgen, bzw. Verhalten das nicht mit den Verhaltensregeln konform geht, wird
Konsequenzen für das betroffene Mitglied haben. Über weitere Informationen zu den zukünftigen Sicherheits-Maßnahmen am Langener Waldsee werden wir in Kürze berichten.
Es wird ein Konzept erarbeitet, welches uns ermöglicht auch in Zukunft unserem Hobby nachzugehen und auch in diesem Jahr eine erfolgreiche Saison zu planen.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Der Vorstand