Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen
Fischart |
Schonzeiten |
Mindestmaße |
Fangbegrenzungen |
Aal | 01.10 – 01.03. | 50 cm | 1 Stk. / Tag |
Bachforelle | 15.10. – 31.03 | 25 cm | – |
Regenbogenforelle | – | – | – |
Hecht | 01.02 – 15.04. | 50 - 90 cm | 1 Stk. / Tag- 10 Stk/Jahr |
Zander | 15.03. – 31.05. | 50 cm | 2 Stk./Tag – 10 Stk./Jahr |
Barsch | – | 20 cm | 3 Stk. / Tag |
Wels | – | – | – |
Karpfen (Wildform) | 15.03. – 31.05. | 45 – 60 cm | 1 Stk. / Tag |
Karpfen (Teichform) | – | 35 cm | 3 Stk. / Tag |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 25-45 cm | 1 Stk. / Tag |
Rotfeder | 15.03. – 31.05. | 20-30 cm | 3 Stk./Tag |
Rotauge | – | – | 10 Stk. / Tag |
Renke | – | – | – |
Bresen | – | – | – |
Güster | – | – | – |
Laube | – | – | 10 Stk. / Tag |
Grasfisch | – | – | – |
Andere Arten | – | – | – |
Bestimmungen zum Raubfischangeln
Es sind höchstens zwei Handangeln zur gleichzeitigen nutzung erlaubt, jedoch darf lediglich nur mit einer der zwei Angeln auf Raubfisch geangelt werden. (Kunstköder & Köderfisch)
Es besteht eine Raubfischschonzeit vom 01.02.- 15.04. In dieser Zeit ist nur das Anglen mit Kunstköder maximal 7 cm und max. 15g zugelassen.
Das Angeln mit totem Köderfisch oder Fischfetzen ist wärend der Schonzeit verboten.
Ausserhalb der Schonzeit ist bei hohen Sommertemperaturen das geziehlte Beangeln auf Hecht zu vermeiden.
Für die Westgrube gilt abweichend von den oben genannten Regelungen:
In der Raubfischschonzeit ist hier generell das Angeln mit Kunstködern untersagt. Ausgenommen ist in dieser Zeit das Fischen mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege (keine Streamer).
Fangbeschränkungen:
Pro Tag:
- 5 Edelfische (Karpfen, Schleie, Forelle, Aal), davon maximal 2 Raubfische (Hecht, Zander)
- 10 Weißfische,
- 5 Barsche
Pro Woche:
Maximal 4 Raubfische
Abweichende Mindestmaße:
- Hecht: 50 – 100 cm
- Aal: 50 – 70 cm
Zusätzlich zu beachten:
Wenn am Gewässer die „Gelbe Boje, bzw. Flagge“ gesetzt ist, ist das Gewässer wegen Fischbesatz bis auf weiteres fürs Angeln gesperrt.
Bresen und Güstern aus dem Badesee dürfen aus Hegegründen nicht zurückgesetzt
werden. Zur Ermittlung wesentlicher Faktoren der Alterbestimmung und zum
Wuchs der Fische ist es hilfreich eine Schuppenprobe der Fänge abzunehmen
und unter genauen Angaben von Länge und Gewicht an den Gewässerwart weiterzuleiten.
Hinweis: Bitte die Fangbücher sorgfältig unter den genannten Vorgaben
ausfüllen. Diese Daten sind die wesentlichen Fakten für Besatz, Ertrag und
den Bestand in den Gewässern. Sie bestimmen zukünftig im Wesentlichen die
Besatzstrategien des Vereins.
Futtermitteleintrag: Um die Nährstoffbelastung zu reduzieren gilt, dass für jeden
Angeltag der Futtereintrag auf 500 g beschränkt ist. Futtermittel auf fleischlicher
Basis und tierischem Eiweiß wie z. B. Frolic dürfen nicht in die Gewässer eingebracht
werden.
Der Einsatz der Köderfischsenke ist nicht gestattet.
Das Einbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern ist, Aufgrund einer möglichen Gefährdung den Koi Karpfen Virus in unsere Gewässer einzubringen strengstens untersagt
Es ist jedem Mitglied möglich und gestattet Angler, die sich an unseren Gewässern
aufhalten, hinsichtlich Ihrer Fischereiberechtigung und Ihrer Fänge zu kontrollieren.
In diesem Zusammenhang ist jeder Fischereiberechtigte verpflichtet seine
Berechtigung und das Fangbuch vorzulegen.
Es gelten die Regelungen zur Ausübung der Fischerei (Hessisches Fischereigesetz)
und die Benutzer- und Verhaltensregelungen im Angelsportverein
Langen e.V.
Darüber hinaus gilt die „Hessische Fischerei Ordnung.