Vereinsgewässer und Bedingungen

Gewässer: Badesee

Bedingungen:

Erlaubt sind 2 Handangeln mit jeweils einem Einzelhaken. Ein Kunstköder kann auch mit mehreren Haken und mit Drillingshaken
bestückt sein. Eine Angel kann als Raubfischangel ausgelegt sein ( Kunstköder oder Fischköder). Für die
Fischerei auf die Renken können Hegene mit jeweils 5 Haken eingesetzt werden. Die Benutzung eines Setzkeschers
in einer Größe von mindestens 350 cm x 50 cm ist erlaubt. Es dürfen nur Fische die für die Entnahme vorgesehenen
sind gehältert werden. In der Zeit von 01.02 – 31.05. ist das Fischen mit Fischködern nicht gestattet. Es gilt die gesetzliche
Schonzeit. Die Erlaubnisscheine und die Fangbücher sind beim Angeln mitzuführen. Die zur Entnahme bestimmten
Fische sind unmittelbar nach dem Fang mit Längenmaß in das Fangbuch einzutragen. Die aktuellen Schonzeiten,
Mindestmaße und Fangbegrenzungen sind in den Fangbüchern benannt.


Gewässer: Westgrube

Abweichende Regelungen zu den oben aufgeführten Gewässern:

In der Zeit von 01.02. – 31.05. ist das Fischen mit künstlichen Ködern oder Fischködern nicht gestattet. In diesem
Zeitraum dürfen keine Hechte und Zander entnommen werden. Die Hegene ist nicht erlaubt. Bitte beachten Sie auch
die abweichenden Entnahmemengen!

Das Einbringen von Fischen oder der Einsatz von Fischködern aus anderen Gewässern ist strengstens untersagt.
Die Benutzer- und Verhaltensordnung des ASV ist unbedingt einzuhalten. Die Regelungen zum Befahren
des Geländes und zum Abstellen der Fahrzeuge sind in der Befahrensberechtigung dargestellt. Aktuelle Änderungen
werden in den Rundschreiben veröffentlicht und im Vereinshaus ausgehängt.