Sperrzeiträume, Anangeln, Einladung JHV und Fehlerteufel beim Sommerfest!

Hallo liebe Vereinsmitglieder, liebe Jahresgastkarteninhaber,

hier noch mal die wichtigsten Informationen aus dem Rundschreiben 01/2023 kompakt zusammengefasst:

Wir laden euch zu unserer 65. Jahreshauptversammlung am 31.03.2023 um 20:00 Uhr in unser Vereinshaus ein. Der Einlass ist zwischen 19:30 – 19:45 Uhr. Bitte achtet darauf rechtzeitig anwesend zu sein, um pünktlich beginnen zu können. Im Falle von Unwohlsein oder unklarem Infektionsstatus, bitten wir euch im Sinne aller von einer Teilnahme an der JHV abzusehen.

Es wird ein „Osterangeln“ in der Kalenderwoche 14 stattfinden sowie dann das Anangeln mit Tombola und Grillen am 30.04.2023. Ausgabe der Lose erfolgt zwischen 07.00 und 08.00 Uhr (für Frühstück ist gesorgt und Peter Landau verkauft wieder Köder und Futtermaterial).

Sommerfest findet am 15.07.2023 statt und NICHT wie im Fangbuch abgedruckt
am 16.07.2023!

Der Fischbesatz erfolgt demnächst. Bitte beachtet die ausgehängten Hinweise zur
Gewässersperre an den Zugängen zum Vereinsgelände. Dort findet ihr dann das Datum und die Uhrzeit ab wann der See gesperrt und wieder geöffnet ist. Wir können aufgrund der Liefersituation nur Zeiträume angeben, in denen der See gesperrt sein kann. Bitte dann in diesem Zeitraum tagesaktuell auf die Homepage www.asvlangen.de und am Vereinsgelände sich über die konkrete Sperre informieren.
Plant bitte eure Aktivitäten dementsprechend kurzfristig in diesen Zeiträumen.

Der Vorstand weißt noch mal darauf hin folgendes bei Bootsverleih und Bootsnutzung zu beachten und ggf. nachzuholen:

„Jeder Bootsbesitzer / Eigner / Teilhaber ist verpflichtet eine entsprechende
Haftpflichtversicherung für das Boot schriftlich nachzuweisen“.

Besitzer sind die Personen, die die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausüben, d.h. das Boot benutzen und es fahren.
Dies wäre im Falle eines Verleihs an Mitglieder ohne eigenen Bootsplatz, im Innenverhältnis des Vereins der Entleiher (Mitglied ohne Bootsplatz), der vom regulären Verleiher (Bootsplatzinhaber) das Boot „verliehen“ bekommt.
Demnach muss der Bootsplatzinhaber dem Bootswart gegenüber schriftlich nachweisen, dass der Entleiher über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt. Liegt ein solcher Nachweis dem Bootswart nicht schriftlich vor, ist der Verleih an dieses Mitglied untersagt und stellt einen erheblichen Verstoß gegen die „Benutzungsvereinbarung Boote-Stege“ dar.

Wir bitten dies alles zu beachten!

Vielen Dank und Petri Heil

Der Vorstand des ASV-Langen