Rundschreiben Nr. 04/2016

Liebe Mitglieder/-innen, liebe Jahresgastkarteninhaber,

Hier einige wichtige Informationen und Termine zu Ihrer Kenntnisnahme: 

♦ Aufgrund verschiedener Vorfälle im Laufe des Jahres, musste der Vorstand beschließen das Vereinsgelände für Hunde zu sperren. 

♦ Wie bereits bei der Jahreshauptversammlung angekündigt, wird in diesem Jahr die Schlüsselanlage des Vereinsgeländes des ASV ausgetauscht. Die Ausgabe der neuen Schlüssel erfolgt auch beim Abangeln. Der Austausch der Schließanlage ist für das erste Jahresquartal 2017 geplant.

♦ Leider müssen wir erneut darauf hinweisen, dass das Vereinsgelände nicht für Ihre individuellen Party-, Grill- oder Badeveranstaltungen vorgesehen ist. Da sich wiederholt Mitglieder diesen eindeutigen Vereinsregeln widersetzt haben, wird der Vorstand von nun an mit Abmahnungen und, bei erneutem Fehlverhalten, mit Vereinsausschluss der betroffenen Personen reagieren.  

♦ Auch das korrekte Verhalten bei Ein- und Ausfahrt durch das Vereinstor lässt bei einigen Mitgliedern zu wünschen übrig. Die dort geltenden Verhaltensregeln sehen Sie weiter unten und in der Benutzer- und Hausordung. Der Vorstand behält sich vor, auch in diesem Bereich vermehrt mit Abmahnungen zu arbeiten. 

♦Das Befahren und Betreten des Kiesgrubengeländes ist nur zur Ausübung des Angelsports und nur für Vereinsmitglieder gestattet !!! 

♦ Letzte Veranstaltung des Jahres 2016, neben dem anstehenden Abangeln,  wird das Silvesteressen am 31.12.2016 sein. Bitte tragen Sie sich bei Teilnahme in die dann  ausgehängten Listen ein.

Vielen Dank

Der Vorstand des ASV-Langen


Ergänzende Vereinbarung zur Benutzer- und Hausordnung für die Mitglieder und Gastangler im Angelsportverein Langen e.V. : 

Verhaltensregeln zur Nutzung des Vereinstors der ARGE Vereine WSV Langen, DSCL Dreieich Segelclub Langen, ASV Langen und AV Egelsbach.
Ziel der Vereinbarung ist es, sicherzustellen das die Vereine ihre Mitglieder verpflichtend anhalten sich entsprechend der Regelungen verhalten.
Die Vereine sind für die Information ihrer  Mitglieder zuständig.  Die Vereinsvorstände sind bei Verstößen angehalten zielführende Maßnahmen zu ergreifen. 

Verhaltensregeln:

  • Die Berechtigungskarten sind gegebenenfalls zu zeigen und während des Aufenthaltes auf den Clubgeländen sichtbar im Fahrzeug auslegen.
  • Die Nutzer des Tores sind angehalten unbefugten Personen ein Betreten oder Einfahren auf das Gelände zu verweigern.
  • Es besteht eine Wartepflicht beim Ein- und Ausfahren bis das Vereinstor wieder geschlossen ist.
  • Der Schließvorgang des Tores darf in keiner Weise durch ein Betätigen der Sicherheitsschaltleiste am Tor behindert  oder blockiert werden. 
  • Jegliche Manipulation des Vereinstors, insbesondere der Lichtschranke und der Sicherheitsschaltleiste am Tor, ist zu unterlassen.
  • Der Verursacher eines Schadens am Tor oder am Torbetrieb kann in Haftung genommen werden.
  • Bei Beschädigungen/Manipulationen  am Vereinstor sind die Verursacher zu ermitteln und gegebenenfalls  Beweismittel zur Sicherstellung der Sachverhalte zu dokumentieren.
  • Manipulationen oder Beschädigungen  können gegebenenfalls  durch die Videoüberwachung am Tor nachgewiesen werden.
  • Sollte das Tor nicht mehr automatisch schließen, so muss es manuell, durch die dafür autorisierten Personen der Vereinsvorstände, nach einer Entriegelung am Antrieb, geschlossen und mit der vorhandenen Kette gesichert werden. 
  • Bei Störungen oder Fehlfunktionen sind die jeweiligen Vereinsvorstände umgehend zu informieren.

ASV Langen – Vorstand – Sep 2016