Der Vorstand bittet um Beachtung folgender Regelung:
- Das Parken von Fahrzeugen im Vereinsgelände ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, des Weiteren muss im Fahrzeug deutlich sichtbar ein Parkberechtigungsschein ausliegen. Jedem Mitglied wurden mit den Fischereiunterlagen zwei Parkkarten ausgegeben, es ist also maximal das Befahren des Geländes mit zwei Fahrzeugen möglich.
Der Vorstand behält sich vor, die Halter von Fahrzeugen ohne gültige Parkkarte zu ermitteln und ggf. vom Verein auszuschließen.
- Das Bauen von Angelplätzen durch Mitglieder ist ohne die Zustimmung des Vorstandes nicht erlaubt. Gerne können Ideen und Vorschläge gemeinsam geplant und durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen und „Petri Heil“
Der Vorstand des ASV Langen