Regelungen zur Fischerei

Regelungen zur Ausübung der Fischerei im Angelsportverein Langen e.V.


  1. Die Ausübung des Angelsports, sowie das Betreten sämtlicher Anlagen, dem Betriebsgelände um die Gewässer und Uferbereiche geschieht auf eigene Gefahr. Eine private Haftpflichtversicherung ist anzuraten. Das Betreten des Arsenals darf ausschließlich zur Ausübung derFischerei betreten werden. Auf Pflanzen und Vogelwelt, besonders in der Brutzeit, ist äußersteRücksicht zu nehmen.
  2. Untersagt ist das Aufstellen von Zelten, dass Mitbringen von Booten, dass Baden, sowie das Anlegen von offenem Feuer. Das Erstellen eines Wetterschutzes z.B. eines Schirmes mit Überwurf oder einer in der Art ähnliche Konstruktion, ohne einen festen Boden, ist möglich.
  3. Jeder Angler hat sein Verhalten so einzurichten das andere angelnde Sportfreunde in der Ausübung der Fischerei weder beeinträchtigt noch belästigt werden. Es wird ferner ein waidgerechtes Verhalten vorausgesetzt. Fremde Boote dürfen nicht als Rutenablagen, Sitzgelegenheiten genutzt oder betreten werden. Abfall und Müll kann nicht auf dem Gelände oder den Anlagen entsorgt werden und ist mitzunehmen. Fischabfälle können lediglich in den Ludergruben auf dem Vereinsgelände entsorgt werden oder sind mitzunehmen und anderweitig zu entsorgen.
  4. Der Schlüssel, auch die elektronischen Öffnungsmöglichkeiten, sind Eigentum des Vereins und sind bei Austritt oder nach Ablauf der Gastlizenz zurückzugeben.
  5. Die Angelerlaubniskarte, das Fangbuch und der gültige Jahresfischereischein sind beim Angeln mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Kontrollberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins, die Sicherheitsdienste auf dem Gelände, die Mitarbeiter der ansässigen Betriebe, die Ordnungsbehörden, die Polizei sowie alle Personen die sich als hessische Fischereiaufseher ausweisen. Bei Kontrollen sind die Fischereierlaubnisse vorzuzeigen. Auf den Vereinsgeländen der Segelvereine sind wir Angler nur Gäste und an Weisungen durch die Inhaber des jeweiligen Hausrechts gebunden.
  6. Die Fangbücher sind sorgfältig zu führen, jeder entnommene Fisch ist unmittelbar mit dem Längenmaß einzutragen. Die im Fangbuch benannten Schonzeiten, Mindestmaße und Mitnahmeregelungen sind einzuhalten. Aktualisierungen und Änderungen sind zu beachten. Ebenso die abeichenden Regelungen für die Fischerei an der Westgrube. Ansonsten gilt die hessische Fischereigesetzgebung zur Ausübung der Fischerei. Die Fangbücher sind jeweils bis zum 31.12. an den Verein zurückzugeben.
  7. Geleistete Arbeitsstunden sind in die Fangbücher einzutragen und müssen durch einen Berechtigten aus dem Vorstand abgezeichnet sein. Nicht eingetragene Stunden können keine Berücksichtigung finden. Zuviel geleistete Arbeitsstunden werden übertragen, fehlende Stunden finanziell belastet. Arbeitsstunden können nicht auf andere Personen übertragen werden.
  8. Es sind höchstens zwei Handangeln erlaubt. Bitte beachten Sie die in den Fangbüchern benannten Regelungen zur Köderbestückung der Ruten, im Besonderen die angegebenen Zeiten zur Nutzung von Köderfischen. Abweichend davon sind gesonderte Regelungen die im Rahmen von Hegemaßnahmen erfolgen. Drillingshaken sind nur bei Kunstködern der Art Blinker, Spinner, Wobbler und Jighaken mit Gummiködern gestattet.
  9. Während der Badesaison darf nicht im Schwimmbadgelände und innerhalb der abgegrenzten Flächen gefischt werden. Bestimmte Uferzonen im Bereich der Auskiesungsbereiche dürfen nicht betreten werden. Die betroffenen Zonen sind auf einem Lageplan am Vereinshaus ausgewiesen und einsichtig. Bitte beachten Sie Änderungen Aufgrund der Anpassungen der Auskiesungsbereiche. Auch die Anpassungen zum Abstellen von Fahrzeugen sind zu beachten und einzuhalten.
  10. Aktuelle Änderungen in der Ausübung der Fischerei oder anderer Anpassungen werden in den Rundschreiben und den Aushängen am Vereinshaus sowie auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
  11. Der Verkehr auf dem Betriebsgelände unterliegt nicht der Straßenverkehrsordnung. Der Werksverkehr hat Vorrang und darf nicht behindert werden.
  12. Jedes Mitglied ist angehalten gegen Schwarzangler gewaltfrei einzuschreiten und den Vorstand zu informieren.
  13. Mitglieder die einen Tagesgastangler begleiten sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.

Erklärung des Mitgliedes / Gastanglers:


Durch die Unterzeichnung meiner Beitrittserklärung oder meinem Antrag für eine Jahresgastkarte habe ich habe die Benutzer- und Hausordnung sowie die Regelungen zur Ausübung der Fischerei an den Vereinsgewässern des Angelsportverein Langen e.V. zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Mir ist bekannt, dass Zuwiderhandlungen geahndet werden können und in besonderen Fallen einen Ausschluss aus dem Verein oder den Entzug der Gastlizenz zu Folge haben kann.

 

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