Fangregelungen

Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen


Fischart

Schonzeiten

Mindestmaße

Fangbegrenzungen

Aal 01.10 – 01.03. 50 cm 3 Stk. / Tag
Bachforelle 15.10. – 31.03 25 cm
Regenbogenforelle
Hecht 01.02 – 15.04. 50 cm 2 Stk. / Tag
Zander 15.03. – 31.05. 50 cm 2 Stk./Tag – 10 Stk./Jahr
Barsch 20 cm 3 Stk. / Tag
Wels
Karpfen (Wildform) 15.03. – 31.05. 45 cm 1 Stk. / Tag
Karpfen (Teichform) 35 cm 3 Stk. / Tag
Schleie 01.05. – 30.06. 26 cm 1 Stk. / Tag
Rotfeder 15.03. – 31.05. 20 cm
Rotauge 10 Stk. / Tag
Renke
Bresen
Güster
Laube 10 Stk. / Tag
Grasfisch
Andere Arten

Für die Westgrube gilt abweichend von den oben genannten

Fangbeschränkungen:


3 Edelfische pro Tag ( Karpfen, Schleie, Barsch, Aal)
2 Raubfische pro Tag( Hecht, Zander) / Tag
10 Weißfische pro Tag


Bresen und Güstern aus dem Badesee dürfen aus Hegegründen nicht zurückgesetzt
werden. Zur Ermittlung wesentlicher Faktoren der Alterbestimmung und zum
Wuchs der Fische ist es hilfreich eine Schuppenprobe der Fänge abzunehmen
und unter genauen Angaben von Länge und Gewicht an den Gewässerwart weiterzuleiten.
Hinweis: Bitte die Fangbücher sorgfältig unter den genannten Vorgaben
ausfüllen. Diese Daten sind die wesentlichen Fakten für Besatz, Ertrag und
den Bestand in den Gewässern. Sie bestimmen zukünftig im Wesentlichen die
Besatzstrategien des Vereins.


Futtermitteleintrag: Um die Nährstoffbelastung zu reduzieren gilt, dass für jeden
Angeltag der Futtereintrag auf 500 g beschränkt ist. Futtermittel auf fleischlicher
Basis und tierischem Eiweiß wie z. B. Frolic dürfen nicht in die Gewässer eingebracht
werden.


Der Einsatz der Köderfischsenke ist nicht gestattet.

Das Einbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern ist, Aufgrund einer möglichen Gefährdung den Koi Karpfen Virus in unsere Gewässer einzubringen strengstens untersagt


Es ist jedem Mitglied möglich und gestattet Angler, die sich an unseren Gewässern
aufhalten, hinsichtlich Ihrer Fischereiberechtigung und Ihrer Fänge zu kontrollieren.
In diesem Zusammenhang ist jeder Fischereiberechtigte verpflichtet seine
Berechtigung und das Fangbuch vorzulegen.


Es gelten die Regelungen zur Ausübung der Fischerei (Hessisches Fischereigesetz)
und die Benutzer- und Verhaltensregelungen im Angelsportverein
Langen e.V.

Darüber hinaus gilt die „Hessische Fischerei Ordnung.

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